Testpflicht und Gültigkeit der Tests

Testpflicht und Gültigkeit der Tests

In der Bremischen Corona-Verordnung gab es noch eine Ergänzung. Es wird genauer erklärt, wie lange ein Test gültig ist für Termine.

Wer in einem Geschäft (nicht Lebensmittel usw.) mit Termin einkaufen möchte oder eine private oder öffentliche Veranstaltung besuchen möchte, hat verschiedene Möglichkeiten.

Entweder man ist vollständig geimpft (Gültigkeit erst ab 2 Wochen nach der 2. Impfung) oder genesen (also gesund nach einer Corona-Infektion mit positivem PCR-Test-Nachweis, der höchstens 6 Monate alt sein darf).

Wer nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss einen Test machen.
Jetzt wurde in der Corona-Verordnung ergänzt: Dieser Test darf höchstens 24 Stunden alt sein!
Vorher wurde teilweise berichtet, dass bei einigen Anlässen der Test 48 Stunden alt sein darf. Dies wurde jetzt geändert bzw. genauer festgelegt, dass es nur 24 Stunden sein dürfen.

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