Neue Corona Regelungen 2020
Privat dürfen sich max. 5 Personen aus 2 Haushalten treffen (Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgerechnet).
Vom 23. Dezember bis 1. Januar max. 10 Personen aus dem engsten Freundes- und Familienkreis (plus Kinder bis 14 Jahre)
- Silvester:
Feuerwerk auf großen Plätzen verboten. Es wird empfohlen, insgesamt auf Feuerwerk zu verzichten. Keine großen Menschenansammlungen erlaubt.
- Quarantäne:
Wer "Kontaktperson Kategorie 1" ist (also direkten Kontakt mit positiv infizierter Person hat), kann die Quarantäne schon nach 10 Tagen verlassen, wenn ein negativer Corona-Test vorliegt.
- Verlängerung Lockdown:
Vorläufig bis 20. Dezember bleiben Restaurants, Freizeiteinrichtungen, Fitness-Studios usw. weiter geschlossen.
- Hotel:
Für private touristische Zwecke weiter geschlossen. Familienbesuch zu Weihnachten darf im Hotel übernachten.
- Glühweinverkauf:
Glühwein darf am Stand weiter verkauft werden, aber trinken darf man ihn dort nicht direkt neben der Verkaufshütte, sondern mit größerem Abstand (z.B. 50 Meter).
- Maskenpflicht:
Sie gilt weiterhin in Schulen ab 7. Klasse.
Neu: Maske tragen auch auf Parkplätzen von Geschäften, bei der Arbeit (auf den Fluren usw., nur wenn man am Arbeitsplatz sitzt und genug Abstand hat, darf man Maske abnehmen).
Gesichtsvisier ist nicht erlaubt, es muss eine eng anliegende Mund-Nasen-Bedeckung sein.
Bereiche, in denen man in Bremen und Bremerhaven Maske tragen muss, findet man auf der Homepage villa-bremen.de, siehe Nachrichten, 19.11.20.