Neue Corona-Regeln ab 2. April
Im Land Bremen gelten ab 2. April nur noch wenige Corona-Regeln.
Eine OP- oder FFP2-Maske muss noch getragen werden beim Besuch von Arztpraxen, Krankenhäusern, Wohnheimen, Asyl- und Flüchtlingsunterkünften.
Auch in Bussen, Bahnen und Zügen gilt die Maskenpflicht weiterhin.
Wer nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss sich testen lassen für den Besuch der oben genannten Einrichtungen.
In Schulen wird mindestens dreimal pro Woche ein Test durchgeführt. Wenn andere Personen die Schule besuchen wollen, ist ein Test vorzulegen, der nicht älter als zwei Tage ist.
Für Kinder in den Kindergärten müssen die Eltern bestätigen, dass ihr Kind mindestens dreimal in der Woche zuhause getestet wird, falls diese Tests nicht im Kindergarten durchgeführt werden.
Wer sich mit dem Coronavirus infiziert hat, muss sich in der eigenen Wohnung aufhalten und darf auch keinen Besuch von Personen empfangen, die nicht zum gleichen Haushalt gehören.
Sieben Tage nach dem Datum des positiven Tests kann man die Isolation aufheben, wenn der Nachweis für ein negatives Testergebnis vorliegt.
Ohne einen Test kann man frühestens nach 10 Tagen die eigene Wohnung wieder verlassen.
Wer mit einem Schnelltest (Antigentest) positiv getestet wurde, darf die Isolation beenden, wenn ein gleichzeitig durchgeführter PCR-Test ein negatives Ergebnis hat.
Die neue Verordnung ist bis Ende April gültig.