Diese Corona-Regeln gelten ab Mittwoch im Land Bremen

Diese Corona-Regeln gelten ab Mittwoch im Land Bremen

Neue Corona-Regeln ab Mittwoch, 16. Dezember:
Die schon beschlossenen Regeln werden verlängert bis 10. Januar
Für Weihnachten gilt vom 24.-26.12. eine schärfere Reglung: Eigener Haushalt plus 4 Personen aus der Familie (Kinder bis 14 Jahre sind nicht mitgerechnet).
Aber: Empfehlung, 5-7 Tage vorher die privaten Kontakte stark reduzieren
Silvester und Neujahr: Versammlungsverbot draußen, keine größeren Gruppen.
Böller und Feuerwerk dürfen nicht verkauft werden.
Einzelhandel wird geschlossen.
Offen bleiben Geschäfte für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Post, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und Großhandel.
Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physiotherapien, Ergo- und Logotherapien sowie Fußpflege, bleiben weiter möglich.
Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen.
An Schulen und Kindergärten sollen Kontakte reduziert werden. Wenn möglich, bleiben die Kinder zuhause. Genaues wird den Eltern noch mitgeteilt.
Essen darf an Verkaufsständen gekauft, aber nicht in der Öffentlichkeit gegessen werden. Alkohol darf nicht draußen getrunken werden.
Gottesdienste sind mit Mindestabstand und Maskenpflicht weiter erlaubt.
Besucher in Alten- und Pflegeheimen sollen FFP2-Masken tragen.
Nach Möglichkeit sollen keine Reisen im Inland durchgeführt werden.

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