Das ändert sich ab Montag, 21. Juni 2021 im Land Bremen

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  • Es dürfen sich 2 Haushalte (egal wieviel Personen) oder maximal 10 Personen aus verschiedenen Haushalten treffen. Kinder bis 14 Jahre oder Begleitpersonen (z.B. wegen Krankheit, Pflege, Behinderung) werden nicht mitgerechnet.
  • Veranstaltungen und Treffen in geschlossenen Räumen sind für max. 250 Personen möglich, draußen max. 1000 Personen. Personen aus zwei Haushalten oder maximal 10 Personen aus verschiedenen Haushalten dürfen ohne Abstand zusammensitzen.
    Der Veranstalter muss ein Schutz- und Hygiene-Konzept haben, Namensliste muss aufgeschrieben werden, bei Innenräumen muss ausreichend gelüftet werden.
    Wenn die Inzidenz wieder über 35 steigt, gilt in Innenräumen die Testpflicht (nicht für vollständig Geimpfte oder Genesene, wer nach Covid-Erkrankung wieder gesund ist). Testpflicht draußen ist erforderlich, wenn die Inzidenz über 50 liegt.
  • Maskenpflicht bleibt bestehen für den Öffentlichen Nahverkehr und an Haltestellen, in Geschäften, Behörden usw.
    Bei einer Inzidenz über 35 ist auch Maskenpflicht auf Wochenmärkten und am Arbeitsplatz.
    Ab 16 Jahre muss man eine OP- oder FFP2-Maske tragen. Kinder bis 15 Jahre können auch eine Stoff- oder ähnliche Maske tragen.
  • Clubs, Diskotheken, Festhallen usw. bleiben noch geschlossen.
  • Restaurant-Besuch ist erlaubt. Es gilt ab Inzidenz 35 innen und ab Inzidenz 50 auch außen die Testpflicht (oder Nachweis Impfung / Genesung).
  • Schulen können Unterricht wieder ohne Gruppenbeschränkung durchführen. Außerhalb der Klassenräume besteht die Maskenpflicht weiter (nicht für Grundschüler).


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