Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnung

Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnung

Der Landesverband der Gehörlosen Bremen möchte über die neuen Corona-Regeln informieren.

Die 3 wichtigen Regeln bleiben weiter bestehen, auf jeden Fall bis zum 07. März.

  1. Ein Haushalt (Personen, die zusammen wohnen) darf von einer anderen Person besucht werden, oder umgekehrt. Besuche sollen stark reduziert werden, nicht so viele verschiedene Personen besuchen.
  2. Firmen sollen prüfen, ob mehr Mitarbeiter zuhause arbeiten können (Home-office). Es wäre gut, weil dadurch Kontakte auch reduziert werden können (am Arbeitsplatz, auf dem Weg, in Bus, Zug usw.).
  3. Maskenpflicht: Medizinische Masken (Operationsmasken oder FFP2, keine Stoffmasken) sind weiter verpflichtend, z.B. in öffentlichen Gebäuden, beim Einkaufen, in der Stadtmitte, an den Bahnhöfen in Bremen und Bremerhaven und an anderen Plätzen.

Welche neuen Regeln gibt es für Bremen?
In Grundschulen werden ab dem 1. März alle Kinder wieder zusammen unterrichtet. In Bremerhaven bis zu den Osterferien noch in Halbgruppen.
Ab der 5. Klasse wird der Unterricht weiter in Halbgruppen durchgeführt.
Alle Schüler ab der 5. Klasse (bzw. ab dem Alter von 10 Jahren) müssen Maske tragen im Unterricht (es darf auch eine Stoffmaske sein).
Ab der 10. Klasse (bzw. ab 16 Jahre) müssen die Schüler eine medizinische Maske tragen.
Bei den Kindergärten wird der Regelbetrieb eingeschränkt durchgeführt. Das bedeutet, in getrennten Gruppen, kein Wechsel zwischen den Gruppen.

Nur Friseure dürfen ab dem 1. März in Bremen und Bremerhaven wieder öffnen. Große Teile der Bevölkerung, insbesondere ältere Menschen, sind darauf angewiesen, wegen dem hygienischen Wohlbefinden. Kosmetikstudios usw. bleiben weiter geschlossen.
Für Blumenläden und Gartencenter ist eine Öffnung schon für Samstag, 20. Februar geplant. Das muss die Bürgerschaft noch bestätigen.

Wie geht es weiter, welche Öffnungsperspektive gibt es?
Bund und Bundesländer meinen, der Inzidenzwert 50 ist nicht genug. Die neuen Virusmutationen aus England und Südafrika sind ansteckender, es gibt ein höheres Risiko. Erst ab einem Inzidenzwert von 35 oder niedriger können Länder weitere Corona-Regeln lockern.
Der Inzidenzwert muss in Bremen und Bremerhaven also stabil unter 35 liegen, damit lokal geöffnet werden kann. Das Land Bremen will sich aber bei den regionalen Maßnahmen mit Niedersachsen abstimmen.

Während das Kanzleramt die Maßnahmen bis Mitte März beschließen wollte, wünschten einige Regierungschefs ein früheres Datum. Bund und Länder haben sich schließlich auf eine Lockdown-Verlängerung um drei Wochen bis zum 7. März geeinigt. Das nächste Beratungstreffen soll am 3. März stattfinden. Bei dieser Abstimmung geht es um Kultur, Gastronomie und den Freizeit- sowie Sportbereich. Für diese Bereiche soll bis dahin ein Perspektivkonzept erstellt werden. Am 3. März wird beschlossen, ob es zu Öffnungen kommt oder noch nicht.

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