Änderung der Corona-Regeln Oktober

Änderung der Corona-Regeln Oktober

Änderung der Corona-Regeln

Ab dem 1. Oktober 2021 gelten für das Land Bremen neue Corona-Regeln.

Vorher gab es nur die Inzidenz-Zahl. Es wurde gerechnet, wieviel Menschen sich in den letzten 7 Tagen mit dem Corona-Virus angesteckt haben.

Neu ist jetzt die „Hospitalisierungs“-Inzidenz. Dabei wird gezählt, wieviel Menschen in den letzten 7 Tagen mit einer Corona-Erkrankung ins Krankenhaus gekommen sind.

Für die neuen Corona-Regeln gibt es ein Stufen-Modell:

Wenn in den letzten 7 Tagen von 100.000 Menschen weniger als 3 Menschen mit Corona-Erkrankung ins Krankenhaus gekommen sind, gilt Stufe 0.

Bei 3-6 neuen Patienten im Krankenhaus gilt die Stufe 1, bis 12 Patienten die Stufe 2 und bei mehr als 12 neuen Patienten kommt man in Stufe 3.

Für Bremen und Bremerhaven werden die Zahlen für jede Stadt einzeln berechnet.
Der Wechsel von einer Stufe zur anderen Stufe erfolgt, wenn fünf Tage lang der Wert über oder unter der Grenze liegt.

Seit dem 1. Oktober gilt diese neue Regelung, aktuell ist Bremen jetzt in der Stufe 1.

Aber welche Regeln gelten für die einzelnen Stufen?

Bei Stufe 0 wird der Mindestabstand von 1,5 Metern empfohlen, ist aber keine Pflicht. Maskenpflicht besteht nur in Geschäften (Einzelhandel), im Nahverkehr (Bus und Bahn) und bei Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Menschen. Wenn nur Geimpfte und Genese (gesund nach einer Corona-Erkrankung) hereingelassen werden (2 G), kann auf die Maskenpflicht verzichtet werden. Für Restaurants usw., Sport und Kultur gibt es keine Einschränkungen.

Bei Stufe 1 (haben wir jetzt aktuell) wird Mindestabstand empfohlen, ist aber auch keine Pflicht. Maskenpflicht besteht bei allen Innenräumen mit Publikumsverkehr (z.B. Behörden, Arztpraxen usw).
Für Gastronomie (Restaurants), Sport und Kultur gilt die 3 G-Regel (geimpft, genesen oder aktueller Negativ-Test). Maske und Abstand sind dort keine Pflicht.

In Stufe 2 ist der Mindestabstand von 1,5 Metern Pflicht. Bei Gastronomie, Sport und Kultur gelten Maskenpflicht und Mindestabstand (es dürfen also meistens nicht alle Plätze belegt werden), oder es gilt die 2 G-Regel (nicht Geimpfte dürfen dann auch mit Test nicht mehr rein).

Wenn die Stufe 3 kommen sollte, werden die Behörden über strengere Regeln entscheiden.

Grundsätzlich werden ausreichende Hygienemaßnahmen und das regelmäßige Lüften von geschlossenen Räumen weiterhin empfohlen.

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