DGS-Videos
Im Land Bremen sind öffentliche Stellen verpflichtet, auf ihrer Homepage ein Video in Gebärdensprache zu veröffentlichen.
In diesen DGS-Videos soll z.B. erklärt werden, was auf der Homepage zu finden ist, Hinweise zur Barrierefreiheit, zu weiteren Informationen in Deutscher Gebärdensprache usw.
Das ist in der Verordnung für barrierefreie Informationstechnik (§ 4 BITV 2.0) geregelt.
Der Landesverband der Gehörlosen Bremen e.V. empfiehlt, dass für die Produktion solcher DGS-Videos regionale Anbieter beauftragt werden.
Nur so kann es gewährleistet werden, dass die Gebärden von Gehörlosen im Land Bremen gut verstanden werden.